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   OLG München, 16.01.2008 - 27 U 468/07   

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https://dejure.org/2008,18681
OLG München, 16.01.2008 - 27 U 468/07 (https://dejure.org/2008,18681)
OLG München, Entscheidung vom 16.01.2008 - 27 U 468/07 (https://dejure.org/2008,18681)
OLG München, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - 27 U 468/07 (https://dejure.org/2008,18681)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Baurecht: Zurückbehaltungsrecht des Bauträgers wegen Baumängeln gegenüber Kaufpreisansprüchen desselben Unternehmers aus einem anderen Bauvorhaben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zurückbehaltungsrecht bei Bauwerkverträgen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauwerkverträge: Kein Zurückbehaltungsrecht bei fehlendem sachlichen Zusammenhang! (IBR 2008, 572)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 369
  • BauR 2009, 259
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.07.1970 - VII ZR 176/68

    Aufrechnung des Auftraggebers mit Vorschußanspruch zur Mängelbeseitigung gegen

    Auszug aus OLG München, 16.01.2008 - 27 U 468/07
    24Im vorliegenden Falle sind solche konkreten Anhaltspunkte jedoch nicht aufgezeigt, die es rechtfertigen würden, von einer natürlichen, gewollten oder als gewollt vorauszusetzenden Einheitlichkeit der faktischen Verhältnisse zu sprechen (vgl. BGH NJW 1970, 2019).
  • OLG Naumburg, 30.09.1996 - 1 U 76/96

    Erfordernis der Konnexität bei Zurückbehaltungsrecht

    Auszug aus OLG München, 16.01.2008 - 27 U 468/07
    Entscheidendes Gewicht ist dabei dem Umstand beizumessen, ob sich aus der Geschäftsverbindung ein Vertrauensverhältnis entwickelt hat, welches die einzelnen Verträge in besonderer Weise verknüpft (vgl. OLG Naumburg, BauR 1997, 1049).
  • OLG Brandenburg, 05.07.2000 - 7 U 276/99

    Prüfungspflicht bei Lieferung fehlerhafter Baumaterialien; Haftungsverteilung bei

    Auszug aus OLG München, 16.01.2008 - 27 U 468/07
    Zwar muss die Erklärung einer Aufrechnung gemäß § 388 BGB nicht ausdrücklich erfolgen, erforderlich ist jedoch die Betätigung und klare Erkennbarkeit des entsprechenden Hinweises des Aufrechnenden (vgl. Brandenburgisches OLG, NJW-RR 2000, 1620 f.; Palandt, 67. Aufl., § 388 Rdnr. 1).
  • OLG Frankfurt, 23.12.2016 - 21 U 24/16

    Beschränkung des Sicherheitseinbehalts auf Sicherung von Ansprüchen aus dem

    Eine solche wird erst begründet, wenn ein Vertrag als Fortsetzung früherer Vertragsabschlüsse anzusehen ist (dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.3.2005, 22 U 99/04, BauR 2006, 120; OLG München, Urteil vom 16.1.2008, 27 U 468/07, BauR 2009, 259).
  • OLG München, 13.01.2016 - 28 U 2481/15

    Anwendung des § 648a BGB

    Zutreffend wird in dem Schriftsatz vom 18.12.2015 darauf hingewiesen, dass die im Hinweis zitierten Entscheidungen des OLG München (Urteil vom 16.1.2008 - 27 U 468/07) und des OLG Naumburg (Urteil vom 30.9.1996 - 1 U 76/96), unterschiedliche Bauvorhaben zum Gegenstand hatten und es vorliegend um ein Bauvorhaben geht.
  • OLG Brandenburg, 26.11.2014 - 4 U 20/09

    Werkvertrag: Anforderungen an eine prüffähige Planung des Verschub- und

    Daraus, dass die Klägerin den Beklagten zweimal mit vergleichbaren Arbeiten beauftragt hat, kann noch nicht auf eine dauernde Geschäftsverbindung geschlossen werden; eine solche wäre jedoch erforderlich um ein "einheitliches Rechtsverhältnis" im Sinne des § 273 BGB zu bejahen (so schon BGH Urteil vom 13.07.1970 - VII ZR 176/68 - Rn. 38; Senat Urteil vom 16.03.2005 - 4 U 6/04 - Rn. 30; OLG München - Urteil vom 16.01.2008 - 27 U 468/07 - Rn. 23/24).
  • LG Limburg, 06.05.2016 - 2 O 157/15
    Entscheidend ist dabei, ob ein besonderes Vertrauensverhältnis die einzelnen Verträge in besonderer Weise verknüpft hat (OLG München, Urt. v. 16.01.2008 - 27 U 468/07 Rn. 23 - juris).
  • OLG Köln, 30.11.2010 - 15 U 77/10

    Freistellungsanspruch trotz Aufrechnung

    Eine solche wird erst begründet, wenn ein Vertrag als Fortsetzung früherer Vertragsabschlüsse anzusehen ist (dazu OLG Düsseldorf BauR 2006, 120= BeckRS 2005, 12212 m.w.N.; ähnlich OLG München BauR 2009, 259).
  • OLG München, 01.12.2015 - 28 U 2481/15

    Kein Einbehalt wegen Mängeln an anderem Gewerk!

    So auch OLG München, Urteil vom 16.1.2008 - 27 U 468/07:.
  • OLG München, 20.03.2014 - 13 U 4423/13

    Kann der Auftraggeber die Zahlung wegen Mängeln an einem anderen Bauvorhaben

    Entscheidend kommt es vielmehr darauf an, ob sich die Geschäftsverbindung als die Übereinstimmung zwischen Kaufleuten, fortgesetzt Geschäfte miteinander zu machen, darstellt und ob diese sich aus der tatsächlichen Handhabung ergebende und/oder durch die tatsächliche Handhabung gefestigte Willensübereinstimmung ein Vertrauensverhältnis erwachsen lässt, welches die Einzelverträge miteinander in besonderer Weise verknüpft (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2005- Az I-22 U 99/04, K 10; OLG Naumburg, Baurecht 1997, 1049; OLG München, Urteil vom 16.01.2008 - Az.: 27 U 468/07, K 11).
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